Preisminderung
Geschrieben von: Administrator   
Montag, 06. April 2009 um 17:02

Preisminderungen

Hier erhalten Sie interessante Informationen und Lösungen für eine Vielzahl von Rechtsgebieten, Musterschreiben sowie Tipps und Hinweise zum Thema: Preisminderung- Online Rechtsberatung


Durch die Nutzung des Mietminderungsgenerators können Sie unter Einbeziehung umfangreicher Urteilsdatenbanken Schreiben zur Geltendmachung von Preisminderungen bezüglich Mietpreisen oder auch Reisepreisminderungen erstellen. Hiermit können Sie bequem online nachvollziehen, wie hoch eine eventuelle Erstattung in Ihrem Fall ausfallen kann.


Bitte beachte Sie folgende Hinweise!

1. Eine Reisepreisminderung ist für Sie nur möglich, wenn Sie den Mangel dem Reiseleiter/-Veranstalter bereits rechtzeitig (also keinesfalls erst nach Ihrem Urlaub) angezeigt haben. Fügen Sie ein bereits vorhandenes Schreiben zur Anzeige der Mängel diesem Minderungsschreiben als Anlage in Kopie hinzu. Sie müssen den Anspruch auf Reisepreisminderung innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reisende geltend machen.

2. Eine Minderung des Reisepreises ist jedoch nicht möglich, wenn vorab auf evtl. Mängel im Katalog (z.B. auf Lärm) hingewiesen wurde: (z.B. Hotel in der Nähe eines Flughafens) und wenn bestimmte bzw. erhoffte Eigenschaften nicht zugesichert waren (z.B. Zimmer mit Balkon) oder wenn eine Beeinträchtigung offenkundig nicht gegeben war.


Reisen + Urlaub

Aktualisiert ( Montag, 06. April 2009 um 17:07 )
 

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